Nach dem ersten großen Schreck der Überflutung und den kräfteraubenden Maßnahmen zur Beseitigung der Überschwemmungsschäden, stellt man sich als Hausbesitzer dann die Frage.
Bin ich gegen Schäden durch Starkregen eigentlich versichert?
Das kommt darauf an. Wie häufig so eine typische Antwort eines Juristen. Ja, man kann sich gegen Schäden durch Überflutung absichern. Aber welche Versicherung übernimmt die Kosten für welche Schäden? Die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder brauche ich doch eine Elementarschadenversicherung?
Generell gilt, dass Elementarschäden durch Überschwemmung, Hagel, Sturm, Erdbeben usw. von den herkömmlichen Wohngebäude- und Hausratversicherungen nur teilweise übernommen werden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt standardgemäß Schäden ab, die beispielsweise durch geplatzte Wasserleitungen entstehen. Der klassische Rohrbruch also. Anders ist dies aber, wenn Wasser durch überlaufende Gullys und damit Rückstau aus dem Kanalsystem oder durch überlaufende Flüsse und Bäche in die Häuser gelangt. Schäden durch von außen eindringendes Wasser werden von den Hausrat- und Gebäudeversicherungen nur dann übernommen, wenn Schäden durch Naturkatastrophen oder Unwetter ausdrücklich mitversichert wurden. Dieses ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall und muss individuell durch den Hausbesitzer in den Versicherungsunterlagen nachgelesen sowie in Absprache mit dem Versicherungsdienstleister abgeklärt werden.
Die klassische Hausratversicherung deckt lediglich die Kosten für den gesamten beweglichen Hausrat, wie Möbel, Kleidung, Wertsachen o.ä. ab. Aber welche Versicherung übernimmt die Kosten für die Trocknung, Reparatur- und Renovierungskosten?
Nur eine Elementarversicherung bietet ausreichenden Schutz
Elementarschadenversicherungen übernehmen die Kosten durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck. Wenn also nach einem Starkregen Wasser in ein Gebäude eindringt und Schäden verursacht, fällt das unter den Schutz einer Elementarversicherung. Da nur diese Versicherung derartige Kosten übernimmt, reicht es nicht aus nur eine klassische Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Ansonsten steht man sprichwörtlich im Regen und bleibt als Hausbesitzer auf den Schaden sowie den anfallenden Kosten sitzen.
Wie verhält man sich als Eigentümer einer Immobilie richtig?
In dem folgenden Video werden hilfreiche Tipps für die schnelle Selbsthilfe bei überschwemmten Kellern gegeben und gezeigt, wie eine Schmutzwasserhebeanlage zur Rückstausicherung eingebaut wird. Von der Meldung bei der Versicherung, über das Trockenlegen des Kellers durch den Einsatz von Tauchpumpen bis hin zur Installation einer Rückstausicherung wird hier alles gezeigt.
Wer braucht denn dann alles eine Elementarschadenversicherung?
Generell gibt es keine Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung. Aber empfehlenswert ist sie allemal für all diejenigen, die wissentlich in überflutungsgefährdeten Gebieten wohnen oder bereits in der Vergangenheit Schäden durch Überflutung hatten.
Über die Höhe des Versicherungsbeitrages entscheidet nicht nur die Wahl der Versicherungsgesellschaft, sondern auch sogenannte Gefährdungsklassen, denen die statistische Hochwasserhäufigkeit zugrunde liegt. Wie man sieht, ist das Thema richtiger Versicherungsschutz nicht ganz einfach und sollte frühzeitig mit dem persönlichen Versicherungspartner individuell besprochen werden.
Wie dokumentiere ich den Hochwasserschaden richtig?
Hausbesitzer sollten im Fall einer Überschwemmung des Kellers frühzeitig damit beginnen den angefallenen Schaden zu dokumentieren. Es gilt eine Schadenliste zu erstellen, in der die Schäden in Form einer Auflistung der beschädigten Gegenstände und Räume zusammen mit aussagekräftigen Fotos aufgeführt werden. In manchen Fällen ist es sogar notwendig, dass sachkundige Gutachter die Räume ansehen und Schäden bewerten. Deshalb sollte frühzeitig mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache gehalten werden. Lieber einmal mehr gefragt, als einmal zu wenig. Und generell gilt, alles aufzubewahren, woraus sich die Versicherung später ein Bild über den angefallenen Schaden machen kann. Also nichts einfach so wegwerfen, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Versicherungsschutz bei Starkregen. Gut zu wissen, dass man sich zunächst um eine Schadensmeldung und das Abpumpen kümmern sollte. Ich frag e mich jedoch, was geschieht, wenn die Pumpe ausfällt. Ist eine Pumpenreparatur denn u.U. auch im Versicherungsschutz enthalten?
Hallo Kira, sicherlich eine gute Frage, die Sie Ihrem Ansprechpartner für die Elementarversicherung mal stellen können.
Danke sehr für diesen Artikel zur Versicherung bei Starkregen. Interessant, dass ein Rohrbruch immer in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist, Folgen von Wetterereignissen jedoch nicht zwangsläufig. Ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, wie das bei mir ist und werde mich wegen der jüngsten Ereignisse von starkem Regen mal informieren.